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Förderungen De-minimis

Informationen von ZURRpack über DE-Minimis Förderungen:

Durch die “Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterfrachtverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen”, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Geld erhalten.

Die Zuwendung ist eine “De-minimis” - eine Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006. Näheres können Sie bei uns erfahren.

 

Unter Punkt 6 der Verordnung ist die Bemessungsgrundlage und

Höhe der Zuwendung geregelt.

6.1. Zuwendungsfähig sind in unmittelbarem Zusammenhang mit den nach Nr. 2

förderfähigen Maßnahmen notwendige, nachgewiesene und angemessene

Ausgaben. Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig.

Für die Zuwendung werden folgende Maßnahmen unterschieden:

Fahrzeugbezogene Maßnahme:

  Maßnahme, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Fahrzeug im

  Sinne von 3.1 dieser Förderrichtlinie steht.

Personenbezogene Maßnahme:

  Maßnahme, die in unmitelbaren Zusammenhang mit dem Betriebspersonal

  (z.B. Fahrpersonal, Ladepersonal, Disponenten etc.) steht.

Maßnahme zur Effizenzsteigerung:

  Maßnahme, die weder eine fahrzeugbezogene noch eine personenbezogene

  Maßnahme ist.

Es gelten folgende Förderhöchstbeträge je Maßnahme:

• Fahrzeugbezogene Maßnahme: bis zu 2000,- Euro

• Personenbezogene Maßnahme: bis zu 800,- Euro

• Maßnahme zur Effizenzsteigerung: bis zu 1400,- Euro

 

Kaufen Sie unsere Ladungssicherungsmittel und lassen Sie sich von

uns oder unseren Partnern schulen.

Auch die EU-Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung können Sie

über uns erhalten.

Antragsfristen jeweils zum 31. März jeden Jahres.


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Wir werden schnellst möglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen um alle Ihre Fragen zu beantworten.